Aufwendungen und Finanzierungsformen von BGM/BGF
Wir haben bereits über Kosten von Krankheit gesprochen und was betriebliches Gesundheitsmanagement/betriebliche Gesundheitsförderung dem Unternehmen bringen kann. Es lässt sich aber auch nicht verleugnen, dass BGM/BGF Kosten bzw. Aufwendungen verursacht und die wollen wir zunächst näher beleuchten.
Folgende Aufwendungen sollten bedacht werden und die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden:
- Zeit in Form von Arbeitszeit von Führungskräften und Mitarbeitern.
- Festlegung von Verantwortlichkeiten.
- Budgets, da die Maßnahmen und ggf. der Einsatz externer Anbieter/Dienstleister (vor-) finanziert werden müssen.
- Organisation, das sich ein BGM/BGF auf die gesamte Organisation auswirkt. Hier sind eventuell neue betriebliche Abläufe zu definieren und festzuschreiben.
(Re-) Finanzierung von betrieblichen Gesundheitsmanagement/betrieblicher Gesundheitsförderung
Für die Finanzierung von BGM-Maßnahmen gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten: einerseits kann der Arbeitgeber alle Kosten aufgrund einer Bedarfsorientierung tragen oder mit möglichen Refinanzierungen betriebswirtschaftlich optimieren. Im folgenden werden diese Möglichkeiten dargestellt:
Arbeitgeber zahlt die gesamten BGM-Kosten
- Die durchgeführten Maßnahmen liegen im ganzen überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse (am Bedarf ausgerichtet)
- Es empfiehlt sich eine Bedarfsbestimmung/Analyse, um die entsprechenden Maßnahmen auszuwählen und zielführend zu agieren.
- Die notwendigen Maßnahmen werden umgesetzt – Kosten spielen keine Rolle.
- Der Arbeitgeber übernimmt hier auch die Kosten der Mitarbeiter, die durch einen möglichen geldwerten Vorteil entstehen.
Förderung nach $20/20a SGB V (5. Sozialgesetzbuch)
- Die gesetzlichen Krankenkassen haben den gesetzlichen Auftrag, Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der betrieblichen Gesundheitsförderung zu unterstützen.
- Dies geschieht nach strengen/ genauen Vorgaben und in ausgewählten Handlungsfeldern, die im Handlungsleitfaden zu diesem Paragraphen genau festgehalten sind. Hierdurch soll eine möglichst hohe Qualität der Maßnahmen gesichert werden.
- Eine Analyse vor der Durchführung der Maßnahme ist nicht zwingend notwendig – wird aber empfohlen, um dann die Maßnahmen auswählen zu können, die zielführend sind und nicht im Sande verlaufen!
- Die Förderungshöhe der jeweiligen Maßnahme kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren.
Ausnutzung „500-Euro-Paragraph“
- §3, 34 EStG regelt die gesetzliche Möglichkeiten, Maßnahmen des BGM steuerlich geltend zu machen.
- Das Kostenlimit liegt bei 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter. Konkret heißt das: Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei.
- Abgesetzt werden können hier jedoch nur Maßnahmen, die dem §20/20a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) entsprechen (s.o.)
- Eine Analyse vor der Durchführung der Maßnahme ist nicht zwingend notwendig – wird aber empfohlen (s.o).
Ausnutzung der Freigrenze für Sachbezüge
- Die maximale Grenze liegt bei 44 Euro pro Mitarbeiter und Monat.
- Es gibt keine Vorgaben, was die Ausgestaltung der Maßnahmen angeht. Eine Klärung mit dem Finanzamt wird aber empfohlen.
- eine Analyse vor der Durchführung der Maßnahme ist nicht zwingend notwendig – wird aber empfohlen (s.o).
Wie Sie ihr BGM betriebswirtschaftlich optimieren, zeigen wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an: 030/548 118 02.
weitere interessante Beiträge:
- Vorteile von Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF)
- Public Health Strategien
- Aufwendungen und Finanzierungsformen von BGM/BGF
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) als Mittel der Mitarbeiterbindung
- Faktoren für ein erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)